AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ZOOM Frankfurt GmbH
(Fassung vom 17. November 2016)
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der ZOOM Frankfurt GmbH im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (Tickets) und treten neben die sonstigen AGB (inklusive Hausordnung). Im Falle von sich widersprechenden AGB, haben diese AGB Vorrang.
1.2 Die Vertragspartnerin bzw. der -partner der Kaufenden und somit Verwendenden dieser AGB ist die ZOOM Frankfurt GmbH (im Folgenden “Veranstaltende”). Dies gilt auch für Eintrittskarten die durch autorisierte Vorverkaufsstellen veräußert werden.
2. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit
2.1 Veranstaltende behalten sich das Eigentum an dem Ticket bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor.
2.2 Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt. Weiteres ist unter 3. geregelt.
2.3 Kinder unter 6 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt zu Veranstaltungen. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der sorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten erlaubt.
Der Zutritt zu Clubnächten und Partys ist grundsätzlich und ausnahmslos erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
2.4 Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit Veranstaltenden durch Zahlung und Übergabe der Tickets zustande.
2.5 Bei einer Bestellung in einem Online-Buchungssystem eines autorisieren Online-Ticket-Händlers geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von den Kaufenden aus, sobald diese eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst.
2.6 Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr der Kaufenden. Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kaufenden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der Veranstaltenden oder von Veranstaltenden beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Veranstaltenden.
2.7 Ticketkaufende sind verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise, Datum Veranstaltung, Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild und oder sichtbare Beschädigung, bzw. Zerstörung.
2.8 Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.
2.9 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn die Ticketkaufenden die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlen die Ticketkaufenden auf Verlangen der Veranstaltenden den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
2.10 Das Ticket berechtigt ausschließlich die Inhabenden zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.
3. Nutzung und Weiterveräußerung
3.1 Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen ist eine Weitergabe von Tickets zu einem anderen als dem bezahlten Preis untersagt. Die Ticketkaufenden erpflichten sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt.
Untersagt ist insbesondere:
- Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. über eBay) und/oder bei der von den Veranstaltenden Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten,
- Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,
- Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer
und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
- Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstaltenden gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen. Bei Zuwiderhandlung steht dem/der Veranstaltenden das Recht zu die Tickets zu entwerten und den Einlass entschädigungslos zu verweigern und den Ticketkaufenden vom einem zukünftigen Verkauf von Tickets zu sperren.
4. Versandbedingungen
4.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welche die Ticketkaufenden die Eintrittskarte/n erwerben.
5. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
5.1 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen der autorisierten Vorverkaufsstelle, über welche die Ticketkaufenden die Eintrittskarte/n erwirbt.
5.2 Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten
6. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze
6.1 Wird eine Veranstaltung aus von dem/der Veranstaltenden zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhalten Ticketkaufende den Nennwert der Eintrittskarte (exkl. Vorverkaufsgebühren oder ähnlichem, welche von Ticketverkäufern erhoben werden) erstattet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nur im Falle nachgewiesenes Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
Ticketkaufende können Eintrittskarten im Fall einer Absage nur an der Vorverkaufsstelle zurückgeben, wo sie erworben wurde.
6.2 Veranstaltende behalten sich weiter vor, Ticketkaufende einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den/die Veranstaltenden aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat der/die Veranstaltende die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.
6.3 Der/die Veranstaltende behält sich darüber hinaus vor, dem/der Ticketkaufenden auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
6.4 Der/die Veranstaltende behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für das Publikum zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Absagen oder Änderungen werden durch den/die Veranstaltenden so früh wie möglich auf dessen Webseite bekannt gegeben. Hieraus können keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der/die Veranstaltende handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Der/die Veranstaltende, die gesetzliche Vertretung oder der Erfüllungsgehilfe haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
7.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der/die Veranstaltende, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
8. Verhalten im Veranstaltungsort
8.1 Für das Verhalten gilt die jeweilige Hausordnung, welche an den Eingängen zu den Veranstaltungsorten aushängt.
8.2 Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann – ungeachtet sonstiger Ansprüche – ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes angeordnet werden.
9. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen für das Publikum untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von dem/der Veranstaltenden festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.
9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von dem/der Veranstaltenden eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den/die EigentümerIn wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
9.3 Der/die Veranstaltende ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des/der Ticketinhabenden sowie seiner Begleitung, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen.
Jeder/jede Ticketinhabende willigt hiermit unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und oder/seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von dem/der Veranstaltenden oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung ein.
10.2 Sämtliche von dem/der Ticketkaufenden übermittelten Daten werden von Veranstalter unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.
10.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.